1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote und Verträge – auch künftige - zwischen dem Besteller und Fleischerei-Media, vertreten durch Markus Klimt Dienstleister).
1.2 Der Anbieter erbringt seine Dienstleistungen nur gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB. Der Besteller erklärt, dass er die Dienstleistungen als Unternehmer bestellt.
1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende AGB des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Die hier abgefassten AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden AGB des Bestellers Leistungen vorbehaltslos erbringt.
1.4 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB, welche unter https://fleischerei-media.de zu finden ist.
2 Vertragsschluss
2.1 Sämtliche Präsentationen der Leistungen des Anbieters (Website, soziale Medien, individuelle Angebotsinformationen gegenüber dem Besteller) stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dienen lediglich zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Besteller (invitatio ad offerendum). Sie werden seitens des Anbieters freibleibend und unverbindlich abgegeben. Dabei richtet sich die invitatio ad offerendum ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2.2 Gleichzeitig mit dem Vertragsangebot erklärt der Besteller, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsangebot des Bestellers innerhalb von zwei Wochen nach Eingang, anzunehmen. Der Vertrag mit dem Besteller kommt mit dem Zugang der vorbehaltlosen Auftragsbestätigung in Textform zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch der fristgerechte Beginn der Leistungsausführung. Enthält eine Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Besteller genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich in Textform widerspricht. Nach Ablauf der zweiwöchigen Annahmefrist, ohne Erteilung einer Auftragsbestätigung, gilt das Angebot als abgelehnt.
3 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung, Vertragsdurchführung
3.1 Der Anbieter erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
3.2 Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen des Anbieters.
3.2.1 Dienstleistungen in den Bereichen Online Marketing, Mitarbeitergewinnung, Performance Marketing und Social Media Marketing (nachfolgend kurz „Marketingleistungen“ genannt).
3.2.2 Video/Foto/Audio - Produktion für den Besteller, z.B. Produktion eines Imagefilms
3.2.3 Webseitenerstellung über www.onepage.io
3.3 Der Anbieter schuldet dem Besteller keinen konkreten wirtschaftlichen oder quantitativen Erfolg der Marketingleistungen (z. B. eine bestimmte Anzahl an Leads, gewonnen Mitarbeitern, etc.).
3.4 Der Anbieter ist hinsichtlich seiner Tätigkeit nicht Weisungsgebunden und ist in Organisation und Durchführung seiner Tätigkeit frei.
3.5 Auf Wunsch einer Vertragspartei können – soweit möglich – einzelne oder alle Termine digital durchgeführt werden.
3.6 Der Anbieter behält sich das Recht vor, zur Vertragserfüllung andere entsprechend qualifizierte Anbieter heranzuziehen und an diese im Namen und für Rechnung des Anbieters Aufträge zu erteilen. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, den Besteller in Textform über diese Absicht zu unterrichten.
4 Mitwirkungspflichten und -obliegenheiten des Bestellers
4.1 Den Besteller trifft die Verpflichtung, eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben, unter der er die vom Anbieter gesendeten E-Mails erhalten kann. Der Besteller trägt die Gefahr der Nicht-Zustellung von E-Mails (z.B. durch Spamfilter), sobald sie von seinem E-Mail-Server oder dem E-Mail-Server seines Mailproviders angenommen wurden.
4.2 Der Besteller ist verpflichtet dem Anbieter alle notwendigen Informationen, Zugänge und Medien unverzüglich bereitzustellen, die dieser zur Erbringung seiner Leistungen benötigt. Ebenso ist er verpflichtet, soweit erforderlich, an den Marketingmaßnahmen mitzuwirken und/oder Freigaben oder Genehmigungen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Konzeption und Durchführung der Marketingmaßnahmen nur in enger Zusammenarbeit zwischen Besteller und Anbieter möglich sind.
4.3 Der Besteller versichert, dass er alle von ihm zur Auftragsdurchführung bereitgestellten Medien, Texte oder andere Inhalte uneingeschränkt für die vertraglich vereinbarten Leistungen des Anbieters verwenden und sie dem Anbieters zur Verwendung für dessen vertragsgemäße Leistungserfüllung überlassen darf. Soweit der Besteller Medien, Texte oder andere Inhalte liefert, welche mit Rechten Dritter belastet sind oder dessen Nutzung ein Rechtsverstoß (z.B. gegen Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht, o.ä.) darstellt, so stellt er den Anbieter von jeder Haftung frei. Der Anbieter ist nicht zur Prüfung der vom Besteller gelieferten Inhalte verpflichtet.
5 Vergütung / Zahlung / Zurückbehaltungsrecht
5.1 Der Besteller ist zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
5.2 Die Vergütung bestimmt sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Sofern keine Vergütung vereinbart wurde, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Preisliste des Anbieters. Es wird grundsätzlich kein Rabatt gewährt, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit auf Anfrage erhältlich. Druckfehler, Preisänderungen, Irrtümer bleiben vorbehalten.
5.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Voraus- und/oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
5.5 Bei fortlaufenden Leistungen, deren Vergütung monatlich festgesetzt ist, ist der Besteller zur Zahlung zu Beginn eines jeden Monats verpflichtet.
5.6 Der Vergütungsanspruch besteht ungehindert auch für die Zeiträume, in denen der Anbieter auf Grund unterlassener oder ungenügender notwendiger Mitwirkungshandlungen des Bestellers an der Leistungserbringung gehindert war.
5.7 Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug und Banküberweisung möglich. Rückbuchungsgebühren auf Grund von fehlerhaft erteilten Einzugsermächtigungen, fehlender Kontendeckung oder zurückgegebenen Lastschriften trägt der Besteller.
5.8 Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Preise angemessen anzupassen falls unvorhersehbare Kostenänderungen, insbesondere aufgrund gestiegener Energie- und Personalkosten eintreten.
5.9 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.10 Der Anbieter weist darauf hin, dass den Besteller eventuelle Abgabeverpflichtungen aus dem Künstlersozialversicherungsgesetz treffen können. Der Anbieter ist nicht zur Erstattung dieser Abgaben verpflichtet.
6 Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
7 Leistungsverzögerungen, Verzug, Unmöglichkeit
7.1 Die vom Anbieter angegebene Leistungszeiten beruhen auf qualifizierten Schätzungen und diese werden nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch grundsätzlich nicht rechtlich bindend im Sinne eines Leistungstermins angegeben, es sei denn, für bestimmte Leistungen wird in der Einzelbeauftragung ausdrücklich und textlich ein verbindlicher Leistungstermin mit dem Besteller vereinbart. Abweichungen von nicht verbindlich vereinbarten Leistungs- und/oder Lieferzeiten berechtigen den Besteller nicht zu Schadensersatzforderungen und/oder zur Stornierung der Bestellung.
7.2 Etwaige Fristen zur Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Besteller die fällige Vergütung vollständig beglichen hat und sämtliche notwendige Mitwirkungshandlungen umfassend erbracht wurden. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, die Leistungsfrist angemessen zu verlängern bzw. vereinbarte Termine angemessen zu verschieben und/oder einen dadurch entstehenden Schaden (z.B. Mehraufwand) ersetzt verlangen. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Festhalten am Vertrag aus Gründen unzumutbar ist, die in dem Verantwortungsbereich des Bestellers liegen.
7.3 Ist der Besteller mit fälligen Zahlungen im Verzug, so behält sich der Anbieter das Recht vor, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Zahlungen zu pausieren. Der Vergütungsanspruch für die Zeit, in der die Leistungserbringung nach Satz 1 pausiert wurde, besteht weiterhin.
7.4 Fälle höhere Gewalt, wie insbesondere Kriege, Pandemien, Epidemien und Naturkatastrophen, sowie Streik, Aussperrung, Angriffe Dritter auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder behördliche Maßnahmen entbinden den Anbieter für die Dauer der Störung und des Umfanges ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Für den Fall, dass infolge solcher Ereignisse die Leistungen seitens des Anbieters unmöglich werden oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können, so dass die Leistungserbringung unzumutbar wird, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Besteller ein Recht auf Schadensersatz hat. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte und gesetzlichen Rechtfolgen von Unmöglichkeiten bleiben unberührt.